Was ist zu tun, wenn ein Haustier gefunden wurde oder zugelaufen ist?

Wenn Ihnen ein herrenlosen Hund oder eine verlassene Katze zugelaufen ist oder Sie ein Kleintier gefunden haben, informieren Sie bitte umgehend das nächste Tierheim, denn die meisten Tierbesitzer fragen bei Verlust zuerst im Tierheim nach. Dort wird nicht nur eine Liste der Suchmeldungen geführt, sondern das Tierheim nimmt das Fundtier auf, entlaufene Hunde, Katzen und Kleintiere kommen in fürsorgliche Hände und werden sachkundig versorgt und betreut.

Außerdem wird überprüft, ob das Tier durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip gekennzeichnet ist, so dass ein Besitzer ermittelt werden kann, vorausgesetzt, das Tier wurde bei Tasso (https://www.tasso.net/) oder beim Deutschen Haustierzentralregister (https://www.registrier-dein-tier.de/) registriert.

Wenn sich kein Halter finden lässt oder meldet, wird das Tier nach einer gewissen Zeit und nach tierärztlicher Untersuchung (Wurmkur, Impfung usw.) zur Vermittlung freigegeben. Das Tierheim leiht übrigens auch Lebendfallen aus, in denen eine scheue zugelaufene Katze eingefangen werden kann.

Weil viele Tierheime allerdings an Sonn- und Feiertagen mit Notbesetzung arbeiten und/oder nicht rund um die Uhr erreichbar sein können, wenden Sie sich bitte auch an die Polizei. In einem aktuellen Fall bekamen wir von der Finderin eines Hundes außerdem den Hinweis, dass die meisten Feuerwehren über ein Lesegerät für Mikrochips verfügen.

Wichtig: Bevor Sie eine zugelaufene (weibliche) Katze aus der Umgebung entfernen, in der sie gefunden wurde, müssen Sie überprüfen, ob es sich eventuell um eine Mutterkatze handelt, deren Babys noch gesäugt werden. Wenn ja, lassen Sie die Katze zunächst unbedingt am Fundort und informieren Sie das Tierheim. Wichtig: Bevor Sie versuchen, einen Hund einzufangen, stellen Sie sicher, ob nicht vielleicht ein Halter bereits in der Umgebung nach seinem Hund Ausschau hält. Bedenken Sie auch, dass sich nicht alle Hunde ohne weiteres anfassen oder anleinen lassen. Bewahren Sie Ruhe, beobachten Sie das Tier, und informieren Sie die Fachleute.

Wichtig: Wer eine Fundkatze oder einen Fundhund aufnimmt, das Tier behält und den Fund nicht bei den zuständigen Stellen (Tierheim, Ordnungsamt, Polizei) meldet, macht sich strafbar. Denken Sie daran, dass vielleicht gerade jemand verzweifelt nach seiner Katze oder seinem Hund sucht. Das Gleiche gilt natürlich auch für Kleintiere.